Wir erledigen alle Jobs, die in der Baumpflege anfallen. Unser Aktionsradius ist der Großraum Augsburg, die westlichen Wäldern und natürlich unserer Heimat die Stauden.
Dies beginnt schon mit der Beratung vor Ort, bei der zusammen mit dem Kunden, die Ziele definiert werden.
Anhand der jeweiligen Standortbedingungen, Besonderheiten im Baumumfeld und des allgemeinen Zustandes, wie z.B. der Vitalität, können geeignete Maßnahmen empfohlen werden, um den langfristigen Erhalt des Baumes zu sichern. Hierzu zählen vor allem Schnittmaßnahmen vom Jungbaumschnitt über die Kronenpflege / Baumschnitt bis hin zur Kroneneinkürzung. Ein weiterer Zweig der Baumpflege ist die Baumkontrolle und Begutachtung hinsichtlich der Verkehrssicherheit.
Ziel der Baumpflege ist der langfristige Erhalt verkehrssicherer Bäume.
Durch die Entnahme von Totholz, dem Herstellen des lichten Raumes über Straßen und Wegen, dem habitusgerechten Einkürzen der Krone kann dies erreicht werden.
Bei der Durchführung unserer Baumpflegearbeiten richten wir uns nach den zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen für Baumpflege (ZTV-Baumpflege 2017). In diesem Regelwerk ist eindeutig festgelegt, welchen Umfang zum Beispiel die Entfernung von Totholz haben muss, welche Schnittmaßnahmen zur Kronenpflege gehören oder was ein Kronenentlastungsschnitt bedeutet.
Wenn die Stand- oder Bruchsicherheit von Bäumen nicht mehr gegeben ist und keine anderen Maßnahmen zur Erhaltung des Baumes möglich oder sinnvoll sind, müssen Bäume gefällt werden.
Je nach Standort und Situation wird geprüft ob, der Baum am Stück gefällt werden kann oder ob er stückweise mittels Hubsteigers und spezieller Abseiltechnik abgetragen werden muss.
Seit 2004 gibt es eine Richtlinie der FLL (Forschungsgesellschaft für Landschaftsentwicklung und Landbau e.V. Bonn) zur Baumkontrolle.
Hier wird erstmals die Durchführung der Baumkontrolle beschrieben und auch die Anforderungen an das eingesetzte Personal festgelegt.
Baumkontrollen kann prinzipiell jeder Baumpfleger durchführen.
Ratsam ist es aber immer, einen erfahrenen Kontrolleur zu beauftragen. Anhand einer FLL-Zertifizierung lassen sich solche Dienstleister leicht erkennen
Wer kontrolliert die Verkehrssicherungspflicht?
Die Kontrolle der Verkehrssicherheit eines Hauses oder Grundstücks obliegt dem Eigentümer. Vor allem nach Stürmen ist daher jedem zu raten, entsprechende Kontrollen am eigenen Grundstück durchzuführen und diese schriftlich zu dokumentieren
Baumschnitt
Kronensicherungsschnitt
Schnittgutentsorgung & Wurzelstockentfernung
Kostet eine Vor-Ort-Beratung und das Angebot etwas?
Nach unserem Erstkontakt mit telefonischer Beratung vereinbaren wir einen Besichtigungstermin Ihrer Bäume vor Ort. Dies und das anschließende Erstellen eines Angebots ist für Sie kostenfrei.
(0162) 718 94 75
(08236) 96 29 632
info@baumpflege-zott.de
Stefan Zott
Pankratiusstr. 16
86850 Fischach-Aretsried