Fragen & Antworten

Green tree

Baum erhalten oder fällen?

Grundsätzlich hat der Erhalt der Bäume erste Priorität.

Jedoch können manche Umstände (wie etwa das Absterben des Baumes durch z.B. Krankheiten wie Pilzbefall oder auch unverhältnismäßig hohe Kosten der Erhaltung) zu dem Entschluss einer Fällung führen.

Da die Entscheidung zwischen Erhalt oder Fällung eines Baumes sehr unterschiedliche Gründe haben kann, führen wir eine kostenlose Begutachtung mit Ihnen gemeinsam vor Ort durch.

Verkehrssicherungspflicht?

Ich muss die Verkehrssicherungspflicht erfüllen. Welche Massnahmen können durchgeführt werden?

Wir können Ihnen alle Maßnahmen zur Verkehrssicherung Ihrer Bäume anbieten – diese werden individuell auf Ihre Bäume abgestimmt. Wir bieten hierfür Maßnahmen wie etwa Einkürzungen, Kronensicherungen, Totholzentfernung & Lichtraumprofilschnitt an.

Unser Anliegen ist es, Ihre Anfragen schnell und unkompliziert zu terminieren. Wir bemühen uns, Ihnen innerhalb kürzester Zeit einen Termin anbieten zu können.

Nach unserem Erstkontakt mit telefonischer Beratung vereinbaren wir einen Besichtigungstermin Ihrer Bäume vor Ort. Dies und das anschließende Erstellen eines Angebots ist für Sie kostenfrei.

Der Baumschnitt ist ganzjährig möglich, wenn der Artenschutz hierbei beachtet wird. Somit können wir ganzjährig Totholzentfernung und einen fachgerechten Schnitt durchführen. Wenn der Artenschutz in Kraft tritt (beispielsweise brütet ein Vogel im Baum), kann der Schnitt durchgeführt werden, wenn Gefahr in Verzug ist.

Die Fällung eines Baumes ist zwischen Oktober bis einschließlich Februar erlaubt. Ganzjährig ist Fällung erlaubt, wenn Gefahr in Verzug ist. Auch die Baumschutzverordnung muss beachtet werden. Nicht geschützte Bäume dürfen jederzeit gefällt werden, geschützte Bäume nur mit Fällgenehmigung. Sprechen Sie uns an für Ihre individuelle Lösung und Unterstützung für Genehmigungen.

Sie haben noch Fragen?